Bedingungslos ist ihre Liebe. Schmeichelnd ist ihre Aufmerksamkeit. Schleichend ist der Prozess. Stalking. Das bewusste Nachstellen eines Menschen über einen anhaltenden Zeitraum beschreibt im Kern das Stalking. Die betroffenen Menschen fühlen sich bedrängt und bedroht. Aus diesem Anlass gibt es nicht nur Beratungsstellen für die Opfer, sondern auch für die Täter. Die erste bundesweite Beratungsstelle, die den Stalkern psychologische Hilfe zukommen lässt, findet sich in Berlin.
Das Projekt Stop Stalking versucht über die Betreuung der Täter zum Opferschutz beizutragen. Denn auch den Tätern muss die Möglichkeit eingeräumt werden, eine professionelle Betreuung finden zu können und nicht nur strafrechtlich verfolgt zu werden. Der rechtliche Druck auf den Stalkern ist hoch, und das Potential dieser Beratungsstelle auch.
Das Anliegen der Beratungsstelle Stop Stalking ist einfach. Die Stalker sollen unter psychologischer Hilfe angehalten werden, das Stalking aus freiem Willen zu beenden. Dabei ist eine Kooperation mit der Polizei entscheidend, die potentielle Stalker an die Beratungsstelle vermittelt. Denn letztendlich ist die Polizei die erste Anlaufstelle der Opfer.
Die ersten Grundlagen mit dem Anti-Stalking-Gesetz und dem Projekt Stop Stalking sind geschaffen, aber nicht ausreichend. Kritisch bleiben die Erfolgsaussichten zu betrachten. Denn eine Rehabilitation ist nicht garantiert. Beispiele hierfür finden sich in anderen Rechtsgebieten, in denen Rückfälle immer lauter werden. Können Stalker hier eine Ausnahme bilden? Oder gilt: einmal Stalker, immer Stalker?