Mit etwas Verwunderung haben die Hamburger in den vergangenen Tagen auf Berlin geschaut. Dort wurde in einem Volksbegehren über den Erhalt des innerstädtischen Flughafens Tempelhof abgestimmt. Dort wurde der Volksentscheid als erster Volksentscheid der Berliner Geschichte proklamiert. In der Hamburg hingegen haben Abstimmungen für bestimmte Gesetzesvorlagen und Initiativen eine lange Tradition.
Allein in den zurückliegenden vier Jahren konnten die Hamburger Bürger gleich über mehrere Themen ihre „Volksmeinung“ äußern. So wurde beispielsweise im Jahr 2004 ein Volksentscheid zum Thema „Gesundheit ist keine Ware“ ins Leben gerufen, wo die Initiative gegen den Verkauf der Landesbetrieblichen Krankenhäuser ging. Die Angst, dass mit dem Verkauf Gesundheit eine teuere Angelegenheit wird, war recht groß. Zudem waren viele freie Stellen in Hamburg in Gefahr, die bei einem möglichen Verkauf verloren gegangen wäre. Letztendlich war dieser Volksentscheid erfolgreich.
Für Initiatoren von Volksbegehren ist dieser im ein probates Mittel in der Politik, wenn sich die Rechtsanwälte der beiden Parteien nicht einigen konnten, um ein Gesetz auf den Weg zu bringen und eben selbiges zu verhindern. Aber so einfach ist es mit den Volksentscheiden nun auch nicht, so müssen schon im Vorfeld eine bestimmte Anzahl an Unterschriften gesammelt werden, um einen Volksentscheid überhaupt beantragen zu können. Sollte dieser genehmigt werden, müssen mehr Ja- als Nein-Stimmen zusammen kommen und eine gewissen Prozentwahl der Wahlberechtigten an der Wahl teilgenommen haben. Erst wenn alle diese Voraussetzungen erfüllt sind, kann eine Gesetz entweder angenommen oder verhindert werden.
Aber die Volksentscheide scheinen in Berlin auch populärer zu werden. Denn inzwischen soll ein weiteres Volksbegehren, das sich gegen das Passivraucherschutzgesetz wendet, eingereicht sein. Und vielleicht hat Berlin dann seinen ersten Erfolg.