Es lässt sich nicht mehr leugnen: Der Herbst hat seinen Einzug gehalten und kündigt teilweise sogar schon den Winter an. Noch lassen sich aber ein paar Tage des Oktobers herbstlich genießen – ganz klassisch mit Drachensteigen. Die Stadt hat nun ein paar Hinweise veröffentlicht, wie man Ärger und Unfälle vermeiden kann…
Es wird einfach alles reglementiert im deutschen Staat, und so sollten auch Drachensteiger im Großraum München einige Hinweise beachten, die jetzt von der Stadt herausgegeben wurden um Unfälle und Ärger zu vermeiden: So sollte die Leine nicht länger als 100m sein; man kann aber einen Antrag für eine längere Drachenschnur stellen, und zwar bei der Regierung von Oberbayern, Luftamt Südbayern. Die Schnur sollte ferner aus Nylon oder festem Bindfaden sein; in keinem Fall darf sie ganz oder teilweise aus Metall bestehen.
Drachensteigen ist im Bauschutzbereich von Flughäfen sowie im Umkreis von 3km von Landeplätzen und Segelflughäfen verboten. Betroffen sind von dem Verbot auch der Bauschutzbereich des Sonderflughafens Oberpfaffenhofen und des Bundeswehrflughafens Fürstenfeldbrück im westlichen Münchener Stadtgebiet. Nördlich ist der Flughafen Oberschleißheim betroffen.
Außerdem sind Hubschrauberlandeplätze im Umkreis von 600 Metern betroffen, etwa von Krankenhäusern wie die Krankenhäuser München-Harlaching, München-Neuperlach, die Chirurgische Privatklinik Dr. Rinecker, das Kreiskrankenhaus München-Perlach, München-Schwabung, Kreiskrankenhaus München-Pasing, Klinikum Rechts der Isar und das Klinikum Großhadern, sowie das Deutsche Herzzentrum und das Krankenhaus Bogenhausen.
Drachensteiger sollten auch darauf achten, dass ihre Drachen nicht mit Hochspannungsleitungen, Bahnanlagen und ähnlichem in Berührung kommen, oder auf öffentlichen Straßen abstürzen. Als Faustregel gilt: Immer das Doppelte der Drachenschnurlänge Abstand halten! Oder: Am besten einfach Kind und Drachen einpacken, ins Grüne fahren und außerhalb der Stadt den Drachen steigen lassen. Hat meist auch die bessere Aussicht.
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