Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe erklärte die vom hessischen Staathof als rechtmäßig anerkannten Studiengebühren als nicht rechtmäßig.
Das bedeutet, dass das Gesetz im hessischen Staatshof, welches unter der Führung unseres allseits beliebten Ministerpräsidenten Roland Koch zustande gekommen ist, hinfällig ist. Dieses besagte gegen das Mehrheitsvotum des Landtags, dass die Studiengebühren zu 500 Euro in Hessen rechtmäßig sein. Das wurde jetzt auf Bundesebene widerlegt.
Das bedeutet weiterhin, dass alle Studenten, die bis jetzt Studiengebühren in dieser Höhe zahlen mussten, versuchen können, diese wieder zurückzuklagen. In diesen Klagen können sich die Studenten an die Verwaltungsgerichte wenden, weil nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes die Studiengebühren in Hessen nicht nur gegen die hessische Verfassung, sondern gegen Artikel 5 des Grundgesetzes verstoßen.
Bleibt abzuwarten, was die anderen Länder aus dieser Entscheidung machen, für Hessen und Frankfurt bedeutet das erstmal: Studiengebühren adé!