Die Gleichberechtigung von Homosexuellen Paaren in Hamburg und der Welt ist noch nicht in allen Ecken angekommen. Jürgen R., ein 80 jähriger Rentner, hat dafür einen Schritt nach vorne freigekämpft.
Es gibt so Menschen, denen sollte man die Füße küssen. Einer davon ist meiner Meinung nach Jürgen R.- einer, der sich die Ungerechtigkeit dieser Welt nicht einfach so gefallen lassen wollte. Und zwar hat er die Stadt Hamburg verklagt. Grund: Er ist ehemaliger Verwaltungsangestellten der Jugendbehörde und bekam um die 300 Euro weniger Rente als seine Kollegen, die verheiratet sind. Wieso? Weil er eben schwul ist. Und „nur“ eine eingetragene Lebenspartnerschaft führt.
Ungleiches Recht für Homosexuelle
Seit 1969 ist er bereits mit seinem Freund Alwin U. (65) zusammen. Als es endlich möglich war die Lebensgemeinschaft als Partnerschaft eintragen zu lassen machten sich die beiden auf die Socken und taten das. Natürlich wurde auch dem zuständigen Amt die neue Lebenssituation mitgeteilt. Damit hatte er nämlich einen Anspruch auf das steuersparende Ehegattensplitting. Das wurde aber abgelehnt.
Wie das oft so ist: Recht bekommen, heißt nicht sofort Recht haben
Damit musste sich dann das Hamburger Arbeitsgericht beschäftigen. 2003 fiel das Urteil – klar, dass Jürgen R. Recht hatte. Doch trotzdem sollte das ganze noch nach Luxemburg. Der Gerichtshof der Europäischen Union in Luxemburg hat nun das endgültige Urteil ausgesprochen: In diesem Fall handelt es sich um eine sexuelle Diskriminierung.
Nach dem Urteil bekommen jetzt beide endlich nicht nur die selben Pflichten, sondern auch die selben Rechte. Denn wenn man eine Lebenspartnerschaft eintragen lässt, dann sind beide zur gegenseitigen Fürsorge und zum Unterhalt der Lebensgemeinschaft verpflichtet. Aber sie haben eben auch dieselben steuerlich Rechte.
Ich kann nur sagen, dass ich mich freue, dass da jemand gegenan gegangen ist. Denn ich bin mir sicher, dass es manch anderen Paaren ebenso geht und diese um ihre Rechte kämpfen müssen.