Bei Reisen ins Ausland ist der Reisepass ein wichtiges Ausweisdokument. Wenn Urlauber in letzter Minute feststellen, dass der Pass abgelaufen oder abhanden gekommen ist, stellt sich statt Urlaubsgefühlen doch eher Panik ein. Meistens muss die Reise aber nicht abgeblasen werden.
Solange die Reise in ein EU-Land geht, hilft das Flughafenbüro der Bundespolizei aus. Wenn der Reisende seine Identität nachweisen kann, bekommt er dort kurzfristig einen sogenannten "Reiseausweis" als Passersatz ausgestellt. ARAG-Rechtsexperten erklären, dass dafür eine Gebühr von acht Euro fällig wird. Der Reiseausweis gilt dann für die Dauer der jeweiligen Reise, längstens jedoch für einen Monat. Es ist überdies möglich, auf der Webseite der Bundespolizei im Vorfeld zu bestellen und dann am Flughafen abzuholen.
Bei Reisen in Nicht-EU-Länder, die für die Einreise einen Reisepass verlangen, reicht in der Regel der Reiseausweis nicht. Dann ist ein vorläufiger Reisepass nötig, der vom Bürgeramt oder vom Einwohnermeldeamt ausgestellt wird. Dort muss der Bürger ein aktuelles Foto und einen Nachweis der Reise (Reiseunterlagen oder Flugticket) vorlegen. Die Gebühren hierfür betragen 26 Euro.
Der vorläufige Reisepass kann prinzipiell uneingeschränkt genutzt werden. Die große Ausnahme ist allerdings die Einreise in die USA. Das vorläufige Dokument verfügt nämlich im Gegensatz zum herkömmlichen Reisepass über keine elektronischen Inhaber-Daten (wie Foto und Fingerabdrücke). Die Experten empfehlen in diesem Fall die Ausstellung eines Express-Passes. Dies dauert im Idealfall drei bis vier Werktage und kostet für Personen über 25 Jahre 92 Euro.
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(dpa)