Wenn Schüler und Studenten auf Reisen gehen

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"Papa, wir fahren mit der Klasse nach Italien": Eltern, die diesen oder einen ähnlichen Satz von ihren Sprösslingen hören, müssen sich im Vorfeld der anstehenden Reise ein paar Gedanken machen. Und zwar nicht nur um die Finanzierung, sondern auch um die Versicherungen, die der Nachwuchs benötigt. Die sind nicht nur bei einem Auslandsjahr älterer Schüler, sondern auch bei einem Schüleraustausch für ein oder zwei Wochen wichtig.

Am wichtigsten für den Auslandsaufenthalt ist laut Experten der ARAG ein ausreichender Krankenschutz. Die bestehende Krankenversicherung reiche hier nicht aus, auch wenn darin ein Auslandskrankenschutz integriert ist, umfasst sie meist nur Teilleistungen. Die Folge: Bei ausländischen Ärzten anfallende Kosten werden nicht komplett übernommen, was für den Reisenden gravierende finanzielle Konsequenzen haben kann. Angemessen abgesichert sei man dagegen mit einer privaten Auslandsreise-Krankenversicherung, die ambulante und stationäre Behandlungskosten, Krankentransporte und auch einen etwaigen Rücktransport nach Deutschland abdeckt.

Doch für alles kommt diese Reiseversicherung auch nicht auf – dazu zählen laut ARAG zum Beispiel Behandlungskosten, bei denen schon vor Reiseantritt feststand, dass diese Behandlung notwendig sein wird. Denn Auslandsreisekrankenversicherungen übernehmen nur Kosten für akute – also während der Reise -auftretende Erkrankungen. Liegt eine chronische Erkrankung vor, muss der Versicherte im Vorfeld klären, wer anfallende Kosten übernimmt. Bei der gesetzlichen Versicherung ändere sich hier normalerweise nichts.

Vorsicht Privatversicherte: Auch wenn scheinbar "unnötige Kosten", weil doppelt Beiträge gezahlt werden müssen, sollte eine private Krankenversicherung trotz Auslandsreisekrankenversicherung nicht gekündigt werden. Dann nämlich verliert der Versicherte erworbene Ansprüche. Unter Umständen lehnt es der Versicherer nach der Rückkehr sogar ab, einen neuen Vertrag anzubieten. Die bessere Alternative zur Kündigung ist nach Ansicht der Experten eine sogenannte "Anwartschaftsversicherung" für die Zeit des Auslandsaufenthaltes. Damit bleibt der Versicherungsvertrag bei geringeren Beiträgen gültig – der Versicherte erhält dann jedoch während dieser Zeit keine Leistungen.

Ein weiteres Muss – schon bei einem kurzen Schüleraustausch – ist die Haftpflichtversicherung. Die reguliert Schäden, die der Versicherte am Eigentum Dritter verursacht hat. Das gilt übrigens auch für die mit dem Fußball eingeschossene Scheibe des Nachbarn – ganz unabhängig von Auslandsaufenthalten. Doch diese "normale" Absicherung im Inland sei auf Reisen oft nicht ausreichend, weil sie in der Regel im Ausland nicht oder nur sehr eingeschränkt greift. Das sollten Versicherungsnehmer vor dem Auslandsaufenthalt prüfen und wenn nötig die Deckungssumme erhöhen – die sollte mindestens eine Million Euro betragen.

Ebenfalls wichtig ist es, eine Unfallversicherung abzuschließen, die im Ausland gilt. Die ist eine Art Lückenfüller und zahlt, wenn der Versicherte einen Unfall hat, aber kein Schädiger da ist, und so auch keine Haftpflichtversicherung oder Krankenversicherung für die Kosten aufkommt. Eine Versicherungssumme von 100.000 Euro gilt hier als angemessen; eine Absicherung des Unfalltods sei dagegen überflüssig. Und schließlich sollten Eltern auch eine Reiserücktrittskosten-Versicherung in Erwägung ziehen. Diese trägt die entstehenden Kosten, wenn man den Auslandsaufenthalt aus triftigen Gründen nicht antreten kann.

Fotocredits: Adolesco / pixabay.com

(dpa)