Wer in der freien Natur sein Zelt aufschlägt, verhält sich eigentlich rechtswidrig. Denn außerhalb von dafür vorgesehenen Arealen wie Campingplätzen ist es gesetzlich verboten, sich mal eben häuslich einzurichten. Doch es gibt Ausnahmen. Generell ist wildes Campen in den meisten Bundesländern nicht gestattet. Die Regelungen beziehen sich dabei aber ausdrücklich auf das Zelten. Vom Biwakieren, also vom Übernachten in Schlafsäcken oder unter selbst gebauten Schutzdächern aus Ästen, ist nicht die Rede.
Daraus nun einen Freifahrschein fürs Übernachten ohne Zelt abzuleiten, ist wiederum ein Trugschluss, warnen die Experten des Versicherungsunternehmens ARAG. Denn der Sinn des Verbotes bleibe in juristischem Sinne auch dann bestehen, wenn kein Zelt aufgestellt wird. Trotzdem gilt in der Praxis: Je häuslicher man sich einrichtet, mit desto mehr Unmut muss man rechnen, wenn man erwischt wird. Wer sich an einige Regeln hält, dem stehen aber auch Möglichkeiten offen, sein Zelt in der freien Natur aufzuschlagen.
Beispielsweise können Wald- oder Grundstücksbesitzer in den meisten Bundesländern das Zelten auf ihrem Land erlauben. Wo das Zelten im Wald nicht kategorisch verboten ist, verlangt das Gesetz die Zustimmung der zuständigen Forstbehörde. Fragen kostet ja nichts. Zudem kennen Land- und Forstwirte ihre Gegend naturgemäß besonders gut und haben bisweilen echte Geheimtipps parat. Wer solche Gastfreundschaft genießen will, hat freilich in einer kleinen ruhigen Gruppe eher eine Chance als wenn er mit feucht fröhlichem Partyvolk unterwegs ist.
Unterdessen gibt es im europäischen Ausland rechtliche Unterschiede: Gehen beispielsweise skandinavische Länder recht locker mit Campern um, wenden britische Ordnungshüter strengere Regeln an.
Fotocredits: markusspiske / pixabay.com
(dpa)